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Ordnungsmaßnahmen

Einleitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (nach § 53 SchulG)

 

Das Verletzen von Schulregeln muss für alle klare und einheitliche Konsequenzen haben. Wenn jeder weiß, welche Folgen sein Tun hat, muss nicht in jedem Einzelfall diskutiert werden.

 

Für das Übertreten der Schulregeln gibt es „Strafpunkte“.

 

Bei

 

10 Punkten                 Elternbrief

 

20 Punkten                 Elternbrief und Gespräch mit den Eltern.

 

30 Punkten                 Elterngespräch mit den beteiligten Lehrern und der Schulleitung.

 

40 Punkten                 Klassenkonferenz mit Ausschluss vom Unterricht von bis zu 14 Tagen.

 

Gelingt es einem Schüler eine Woche lang die Schulregeln einzuhalten, so wird ihm täglich 1 Punkt erlassen. Da es darum geht falsches Verhalten zu regeln, können keine „positiven Punkte“ gesammelt werden.

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