
Ordnungsmaßnahmen
Einleitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (nach § 53 SchulG)
Das Verletzen von Schulregeln muss für alle klare und einheitliche Konsequenzen haben. Wenn jeder weiß, welche Folgen sein Tun hat, muss nicht in jedem Einzelfall diskutiert werden.
Für das Übertreten der Schulregeln gibt es „Strafpunkte“.
Bei
10 Punkten Elternbrief
20 Punkten Elternbrief und Gespräch mit den Eltern.
30 Punkten Elterngespräch mit den beteiligten Lehrern und der Schulleitung.
40 Punkten Klassenkonferenz mit Ausschluss vom Unterricht von bis zu 14 Tagen.
Gelingt es einem Schüler eine Woche lang die Schulregeln einzuhalten, so wird ihm täglich 1 Punkt erlassen. Da es darum geht falsches Verhalten zu regeln, können keine „positiven Punkte“ gesammelt werden.
