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Schulvertrag

Sinn und Ziel des Schulvertrags

 

Der Schulvertrag hat das Ziel die bestmögliche Förderung und Entwicklung jedes Schülers sicher zu stellen.

Die Inhalte und Zielsetzungen der Förderung sind im Schulprogramm der FöS-Nordeifel beschrieben.

 

Die Mitglieder der Schulgemeinschaft Schüler/innen, Eltern und Mitarbeiter/innen der Schule vereinbaren in diesem Schulvertrag ihre Rechte und Pflichten zu achten und einzuhalten.

 

Um dies zu gewährleisten, ist es für alle Beteiligten wichtig, sich gegenseitig zu respektieren und zu achten.

Der Umgang miteinander ist geprägt von Toleranz und Fairness.

Schüler/innen und Lehrer/innen gestalten eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

 

Um das Ziel des Schulvertrags erreichen zu können, kann es notwendig sein, gemeinsam mit allen Beteiligten auch die Hilfe von Beratungsstellen, Therapeuten, Jugendhilfe usw. in Anspruch zu nehmen.

 

 Allgemeiner Rahmen des Schulvertrags

 

Alle Beteiligten unserer Schule (Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern) akzeptieren die allgemeinen Bedingungen und Satzungen der Schulordnung und der Klassenregeln  und verhalten sich demnach.

 

Unsere Schule behält sich die pädagogische Maßnahme des

zeitweiligen Unterrichtsausschluss bis zu einem Elterngespräch vor.

Diese Entscheidung kann getroffen werden, bei

  • gravierender Verletzung der vertraglichen Pflichten (vor allem im Bereich der Schulordnung.)

  • im Rahmen der Trainingsraumregularien (sehr häufige Überweisung und gravierende Nichtbeachtung der Verhaltensregeln).

 

Ist ein Schüler/in durch den Schulalltag überfordert, kann befristet auf verkürzten Schulbesuch entschieden werden.

 

Pflichten und Rechte der Schüler/in

 

Ich verpflichte mich

​

  • zum regelmäßigen Schulbesuch.

  • zum respektvollen Umgang gegenüber allen am Schulleben beteiligten.

  • zur Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln.

  • mich während der Busfahrt angemessen zu verhalten.

  • zur aktiven Mitarbeit im Unterricht, so gut ich kann.

  • alle mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben sorgfältig und rechtzeitig anzufertigen.

  • das Eigentum meiner Mitschüler/innen und die Unterrichtsmaterialien pfleglich zu behandeln.

  • Zum sachgemäßen Umgang mit meinem Eigentum, dem der anderen Schüler/innen und dem Eigentum der Schule.

 

 

Ich habe das Recht

​

  • Ideen zu Unterrichtsinhalten und Arbeitsformen oder anderen Veranstaltungen des Schullebens einzubringen.

  • von dem/der Lehrer/in als Person respektiert und ernst genommen werden.

  • auf Schutz bei Bedrohung und bei Angriffen auf meine Person.

  • auf störungsfreien Unterricht.

  • auf Informationen zu meinem Verhalten und meinem Leistungsstand, sowie auf Beratung durch den Lehrer/in.

​​

Pflichten und Rechte der Lehrer/in

 

Lehrer/innen haben die Pflicht,

​

  • Schüler/innen und Eltern respektvoll zu behandeln

  • auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler/innen einzugehen, soweit dies im Rahmen des Unterrichts und des Schullebens möglich ist.

  • im Unterricht individuelle Stärken und Schwächen der Schüler/innen zu berücksichtigen und den Lernstoff angemessen anzubieten, so wie es die äußeren Rahmenbedingungen zulassen.

  • Eltern über ihre Kinder umfassend und regelmäßig zu informieren und zu beraten. Hierfür ist die Rückmeldung über die Leistungen und das Verhalten des Schülers bzw. der Schülerin zwischen den Zeugnisterminen selbstverständlich.

  • offen, ehrlich und aktiv mit den Eltern zusammen zu arbeiten.

  • für die Einhaltung der Schulordnung zu sorgen.

 

 

Lehrer/innen haben das Recht,

​

  • Unterricht ohne Störungen erteilen zu können.

  • von Schülern und Eltern respektvoll behandelt zu werden.

  • auf Anerkennung ihrer Kompetenzen und ihrer Autorität.

  • von Eltern in ihrer schulischen Arbeit unterstützt zu werden. Dies ist nur in regelmäßigem Austausch möglich.

  • über Schüler/innen ausreichend informiert zu werden, um im Unterricht auf die individuellen Bedürfnisse oder Probleme eingehen zu können.

  • auf Achtung ihrer Privatsphäre. Daher sind Terminabsprachen notwendig.

 

 

Pflichten und Rechte der Erziehungsberechtigten

 

Als Erziehungsberechtigte/r habe ich die Pflicht,

​

  • die Grundversorgung meines Kindes zu sichern (Kleidung, Ernährung, seelische Gesundheit).

  • den regelmäßigen Schulbesuch sicher zu stellen.

  • bei Krankheit, Verspätung oder Fehlen (Nichterscheinen) die Schule morgens telefonisch
    bis 8.00 Uhr zu informieren.

  • Schulische Termine nach Möglichkeit wahrzunehmen.

  • darauf hinzuwirken, dass mein Kind die Regeln der Schule einhält.

  • den Schulalltag meines Kindes interessiert und helfend zu begleiten (Bereitstellen von Arbeitsmitteln und Überprüfung auf Vollständigkeit, wenn erforderlich Schultaschen, Hausaufgabenhilfe und -kontrolle).

  • bei Problemen oder Konflikten das Gespräch mit der Schule zu suchen.

  • den Klassenlehrer vertraulich über wichtige Probleme des Kindes (häusliche Veränderungen, Krankheiten, familiäre Belastungen…) zu informieren, weil diese das Verhalten in der Schule und im Unterricht beeinflussen können.

  • die schulische Arbeit zu unterstützen und sich mit der Schule regelmäßig auszutauschen.

  • für die Schule telefonisch erreichbar zu sein.

  • mein Kind im Krankheitsfall und bei groben Regelverstößen kurzfristig abzuholen bzw. eine Abholung zu gewährleisten.

  • die Taschen der Schüler/innen auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren.

 

Als Erziehungsberechtigte/r habe ich das Recht auf,

​

  • regelmäßige Information zum Verhalten und zur Leistung meines Kindes.

  • Beratung

  • Einblick in den Unterricht (nach Absprache).

  • Einbringen von Ideen und aktiver Mitarbeit in den entsprechenden Gremien.

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